Samstag, 29. August 2015

"E-Zigaretten retten Leben" ein Appell an die Vernunft




 Autor: Daniel Schmahl

"E-Zigaretten retten Leben", diese Aktion unterstützt nun auch die Faceboock Gruppe "eDampfer Infoportal COPD und Asthma"!

Ich denke mir, dass es im Interesse aller COPD und Asthmapatienten (die nicht mit dem Rauchen aufhören können) ist, dass sich das Dampfen in seiner jetzigen Form weiter ausbreitet, um Raucher den Umstieg vom Rauch zum Dampf zu erleichtern, damit sie erst gar nicht den Leidensweg antreten müssen, den viele in dieser Gruppe schon, bevor sie mit dem Dampfen angefangen hatten hinter sich bringen mussten.

Die meisten aus unsere Gruppe, haben nur positives über das Dampfen zu berichten und merken nun eine deutliche Verbesserung ihrer Gesundheit nach dem Umstieg zur Dampfe.

Jede unnötige Regulierung von Seiten des Staates stellt eine Hürde für Raucher dar, den Umstieg zu wagen.
Jede nicht angemessene Regulierung verursacht tausendfaches Leiden, dass vermieden werden könnte, wenn dieser einzigartige Markt der in der Hauptsache von den Konsumenten selber geregelt wird in der jetzigen Form beibehalten wird.

Der Staat hat die Aufgabe die Gesundheit der Bürger zu schützen und nicht wie derzeit abzusehen ist, innovative Produkte wie die Dampfe, vor lauter dünkel mit der Industrie aus Pharma-Tabak und diversen ideologisch motivierten Gesundheitsorganisationen, zu Tode zu regulieren.

Die Dampfe ist eine Revolution im Genussmittelbereich, dass wohl so in dieser Form bislang einzigartig ist und es auf lange Sicht für dieses Marktsegment auch bleiben wird. Würde das gesamte Potential des Dampfens und der Dampfe von allen Beteiligten aus Gesundheit und Politik genutzt werden, Wäre die Ära der Tabakzigarette wohl binnen einer Dekade mit Sicherheit vorbei.

Personen die dieses Potential von ihrer beruflichen Eigenschaft her erkennen müssten, aber dennoch gegen das Dampfen und die Dampfe vorgehen, sei es aus ideologischen, wirtschaftlichen Interessen oder aber schlicht aus Eigensucht,  der nimmt meiner Auffassung nach, bestenfalls grob Fahrlässig, im Einzelfall sogar vorsätzlich, den Tod von Millionen von Menschen billigend in Kauf, die dann in einer Dekade durch das Rauchen zu Tode kommen werden!

Schon jetzt haben gewisse Leute eine Schuld auf sich geladen, mit der die meisten Menschen nicht zurecht kommen würden. Ob eine Martina-Pötschke-Langer vom Deutschen-Krebsvorschungszentrum in Heidelberg wirklich an das glaubt was sie täglich warnend über das Dampfen an die Presse weiterreicht, mag ich nicht beurteilen, aber zu wünschen ist es ihr.
Denn nicht Psychopath zu sein und dennoch so gegen ein lebensrettendes Produkt vorzugehen, bedeutet schlimmste Alpträume sobald man sein Tun im vollem Umfang erfasst hat.

Von Politiker erwarte ich, das sie das Wohl der Menschen in ihrem Lande im Blick haben und nach ihrem Gewissen und nicht nach Parteiinteressen handeln und entscheiden, sobald es um Menschenleben geht. Sei dies nun in der Asyl- oder Gesundheitspolitik oder anderen Bereichen des Lebens. Es kann nicht sein, dass Marktinteressen über das Wohl und Wehe von Millionen von Bürgern entscheidet. Steuerausfälle kann man auch anders kompensieren, wenn es denn "nur" darum geht.

Es ist für viele "Neudampfer", nicht nur denen mit einer COPD oder Asthma, denen es Dank der eDampfe gelungen ist vom Rauchen weg zu kommen, ein Alptraum, sollte das Dampfen in seiner jetzigen Form vom Markt verschwinden. Genau diese Klientel die bereits die unbezahlbaren Vorzüge des Dampfens kennen gelernt hat, aber noch nicht komplett vom Rauchen weg ist, kann mit all den anderen noch Rauchern, der große Verlierer einer Überregulation der Dampfe sein.

Mein Appell an alle Dampfer ist es, "Bitte macht mit, rettet alle zusammen das Dampfen in seiner jetzigen Form und erteilt der WHO und deren Vasallen, sowie der Politik eine Absage.

Zeigt denen was wir von ihrer Klientelpolitik und ihrer ideologisch starren  Haltung halten!

Zeigt denen, das wir uns nicht wie Vieh zur Schlachtbank führen lassen!

Zeigt denen, das wir genau wissen was gespielt wird!

Zeigt denen genau, dass wir uns merken werden, wer für dieses gesundheitspolitische Desaster wenn die Zeit gekommen ist, verantwortlich ist und dann zur Verantwortung gezogen werden könnte!

Zeigt denen das wir NICHT dieses dumpe und ungehobelte Volk von Weltverschwörern sind, für die man uns gerne halten möchte!

Zeigt denen das die Wissenschaft und die Gerichte genau über das Dampfen und deren Potential und Ungefährlichkeit  Bescheid wissen!



Erteilt der Lügenpropaganda der WHO und des deutschen Krebsforschungszentrums über die Dampfe eine deutliche Absage indem ihr in der Öffentlichkeit zeigt, das ihr Dampfer seid!

Und gebt all den Antz ne deutliche Absage, indem ihr Flagge Zeigt und euch an den Aktionen des IG-ED und anderer Gruppen beteiligt!
E-ZIGARETTEN RETTEN LEBEN

Wenn nicht jetzt, wann dann? Also wacht auf ihr Dampfer und Dampferinnen, jetzt können wir uns noch bewegen, noch was bewegen und das es geht, hat die Absage der EU Politiker bewiesen, die Dampfe in die Arzneimittel Verordnung zu pressen, da hat´s ja auch geklappt.
Also:

BEWEGT EUCH IHR DAMPFER, LASST UNS GEMEINSAM DIESE GESUNDHEITSPOLITISCHE KATASTROPHE ABWENDEN!

DS.

Montag, 3. August 2015

ÖSTERREICH Verfassungsgerichtshof (VfGH): Beschränkung des Verkaufs nur in Tabaktrafiken verfassungswidrig



 Jetzt ist es amtlich, E-Tschik´s dürfen in Österreich weiter frei verkauft werden.
Meinen herzlichen Glückwunsch an die österreichischen Dampfer und mein Dank an alle die dafür gekämpft haben, denn dies ist ein weiterrer Schritt zur Normalisierung der Dampfe in Europa und ein schwerer Schlag gegen die Interessenverbände der Großlobbyisten aus Gesundheit-,Tabak-, und der Pharmabranche, sowie der Willkür des Staates.




Ein besonderer Dank gilt natürlich dem Pharmakologen Prof. Dr. Bernd Mayer von der Uni Graz, der mit seinem Einsatz für das Dampfen einen unschätzbaren Beitrag zum Erhalt der Dampfe beigetragen hat!


Obwohl dieses Urteil schon so erwartet wurde, bringt eine amtliche Bestätigung Rechtssicherheit und ist Balsam für so manche geschundene Dampferseele.
Es ist auch ein Beweis dafür, das der Rechtsstaat und die Demokratie noch funktioniert und man den Weg zur Judikative nicht scheuen sollte wenn es um die Bürgerrechte geht.

Ich kann mir vorstellen, das heute in den meisten Dampferläden die Sektkorken knallen werden und so manchem Mitarbeiter ein Stein vom Herzen fallen wird. DS




"...E-Zigaretten: Beschränkung des Verkaufs nur in Tabaktrafiken verfassungswidrig

Jene Regelung, die vorgesehen hat, dass E-Zigaretten ab Oktober nur mehr in Tabaktrafiken verkauft werden dürfen, ist verfassungswidrig. Die Argumente des Gesundheits- und Jugendschutzes sind nicht dermaßen stichhaltig, dass dadurch der schwere Eingriff in das Recht auf Freiheit der Erwerbsbetätigung gerechtfertigt werden kann.

2. In der Sache Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gemäß Art. 140 B-VG auf die Erörterung der aufgeworfenen Fragen zu beschränken (vgl. VfSlg. 12.691/1991, 13.471/1993, 14.895/1997, 16.824/2003). Er hat sohin ausschließlich zu beurteilen, ob die angefochtene Bestimmung aus den in der Begründung des Antrages dargelegten Gründen verfassungswidrig ist (VfSlg. 15.193/1998, 16.374/2001, 16.538/2002, 16.929/2003).

2.1. Zu den Bedenken im Hinblick auf Art. 7 B-VG: 
2.1.1. Die Antragsteller erblicken in den angefochtenen Bestimmungen zusammengefasst einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz wegen der Ungleichbehandlung von Händlern für E-Zigaretten und Liquids einerseits und Tabaktrafikanten andererseits.

 2.1.2. Der Gleichheitsgrundsatz bindet auch den Gesetzgeber (s. etwa VfSlg. 13.327/1993, 16.407/2001). Er setzt ihm insofern inhaltliche Schranken, als er verbietet, sachlich nicht begründbare Regelungen zu treffen (vgl. zB VfSlg. 14.039/1995, 16.407/2001). Innerhalb dieser Schranken ist es dem Gesetzgeber jedoch von Verfassungs wegen durch den Gleichheitsgrundsatz nicht verwehrt, seine politischen Zielvorstellungen auf die ihm geeignet erscheinende Art zu verfolgen (s. etwa VfSlg. 16.176/2001, 16.504/2002).

  2.1.3. Die Neuregelung bewirkt eine Ungleichbehandlung von Fachhändlern für E-Zigaretten einerseits und Tabaktrafikanten anderseits dadurch, dass ab 1. Oktober 2015 nur noch Trafikanten, nicht aber Fachhändler E-Zigaretten vertreiben dürfen.

 2.1.3.1. Diese Ungleichbehandlung bedarf der Rechtfertigung durch sachliche Gründe, für die hier die Gründe der Gesundheitspolitik und des Jugendschutzes sowie jene der Sicherung der Einkünfte von Tabaktrafikanten in Betracht kommen (RV 360 BlgNR 25. GP, 28). Die Ungleichbehandlung von Fachhändlern von E-Zigaretten einerseits und Trafikanten andererseits ist die direkte Folge der Gleichbehandlung der E-Zigaretten mit herkömmlichen Tabakprodukten.

 2.1.3.2. Die ins Treffen geführten gesundheits- und jugendschutzpolitischen Gründe vermögen jedoch die auf den Vertrieb bezogene Differenzierung nicht zu rechtfertigen. Diese Gründe vermögen für eine Ungleichbehandlung mit Tabaktrafikanten zunächst schon deswegen keine Sachlichkeit zu begründen, weil aus der Gegenüberstellung der gesetzlichen Vertriebsvorschriften für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse mit jenen, die derzeit für Fachhändler nach der Gewerbeordnung bestehen, keine Diskrepanz im Ausmaß des Gesundheits- und Jugendschutzes durch unterschiedliche Verkaufsmodalitäten erkennbar ist. Das Verbot der Abgabe von Tabakerzeugnissen und die Modalitäten des Verkaufs von verwandten Erzeugnissen an Jugendliche werden in den Jugendschutzgesetzen der Länder geregelt und gelten für Tabaktrafiken und Tabakverkaufsstellen bzw. Fachgeschäfte für E-Zigaretten gleichermaßen. Dabei ist zu beachten, dass eine taugliche Kontrolle der Abgabe an Jugendliche durch Fachhändler gewährleistet werden kann. Dies könnte einerseits durch die Reglementierung des Gewerbes mit dem Erfordernis eines Befähigungsnachweises und Sanktionen für den Fall des Zuwiderhandelns erfolgen, wie sie schon gegenwärtig bestehen und ähnlich dem § 35 TabMG 1996 zu einem Verlust der Berechtigung zum Verkauf der entsprechenden Waren führen können.

2.1.3.3. Im Übrigen ist die Nichteinhaltung der entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften nahezu wortgleich für schwerwiegende Verstöße durch § 87 Abs. 1 Z 3 GewO und durch den diesem nachgebildeten § 35 Abs. 2 Z 3 TabMG 1996 sanktioniert, mit der Maßgabe, dass im einen Fall die Gewerbeberechtigung zu entziehen, im anderen Fall der Bestellungsvertrag zu kündigen ist. Die Behauptung einer in der Praxis gegenüber der gewerbebehördlichen Kontrolle von Gastwirten strengeren Kontrolle von Tabaktrafiken durch die Monopolverwaltung konnte in der mündlichen Verhandlung nicht erhärtet werden und könnte selbst bei Zutreffen nichts zur Beurteilung der gesetzlichen Vorschriften beitragen.

2.1.3.4. Gründe des Gesundheitsschutzes und des Jugendschutzes vermögen sohin den Vorbehalt des Verkaufs von E-Zigaretten durch Tabaktrafiken nicht zu rechtfertigen. Wenn die Bundesregierung vorbringt, dass der Gesetzgeber mit der Neuregelung die Zahl der Verkaufsstellen gering halten wollte, so ist ihr entgegen zu halten, dass mit der Einbeziehung der verwandten Erzeugnisse in 43 44 4
das Tabakmonopol die Zahl der Verkaufsstellen insoweit erweitert und damit das flächendeckende Angebot an E-Zigaretten gesteigert wird, als mit dem System der Tabaktrafiken vom Gesetzgeber gerade die flächendeckende Nahversorgung mit Tabakwaren intendiert ist (vgl. IA 408/A 19. GP, 48).

2.1.3.5. Auch in der Sicherung der Einkünfte von Tabaktrafikanten vermag der Verfassungsgerichtshof keinen sachlichen Grund für den Vorbehalt des Vertriebs von E-Zigaretten zugunsten von Tabaktrafikanten zu erblicken. Mögen durch die speziellen Kriterien für die Auswahl von Tabaktrafikanten (§ 29 Abs. 3 TabMG 1996) auch ursprünglich sozialpolitische Ziele verfolgt worden sein, liegt darin keine Rechtfertigung zur Ungleichbehandlung von Fachhändlern von E-Zigaretten einerseits und Tabaktrafikanten andererseits. Historisch wurden vor allem Inhaber eines Opferausweises, Empfänger einer Beschädigtenrente nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, BGBl. 152, oder dem Heeresversorgungsgesetz, BGBl. 27/1964, sowie Empfänger einer Witwen- oder Witwerrente bzw. einer Witwen- oder Witwerbeihilfe nach dem Opferfürsorgegesetz, dem Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 oder dem Heeresversorgungsgesetz zu Tabaktrafikanten und in der Folge zunehmend auch begünstigte Behinderte iSd § 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes 1969, BGBl. 22/1970, zu Tabaktrafikanten bestellt (s. § 29 Abs. 3 TabMG 1996). Der Umstand, dass Angehörige von Tabaktrafikanten im Fall u.a. des Pensionsantritts oder des Todes des bisherigen Trafikanten, ohne selbst die Voraussetzungen des § 29 Abs. 3 TabMG 1996 zu erfüllen, unter den Voraussetzungen des § 31 Abs. 3 bis 9 TabMG 1996 Anspruch auf Bestellung zum Tabaktrafikanten für das frei gewordene Tabakgeschäft haben (§ 31 Abs. 1 TabMG 1996), und die Tatsache, dass mittlerweile rund 50 % der Fachgeschäfte und 80 % der Trafiken insgesamt nicht von Personen geführt werden, welche die Voraussetzungen des § 29 Abs. 3 TabMG 1996 erfüllen, führen dazu, dass das Ziel der Einkommenssicherung für Trafikanten nicht als sachlicher Grund der Rechtfertigung angesehen werden kann.

2.2. Zu den Bedenken im Hinblick auf Art. 6 StGG:

2.2.1. Die Antragsteller machen auch eine Verletzung ihres verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Freiheit der Erwerbsbetätigung geltend.

2.2.2. Den Antragstellern zufolge würden die Rechtsvorschriften zur Monopolisierung von verwandten Erzeugnissen in deren verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht auf Freiheit der Erwerbsausübung (Art. 6 StGG) eingreifen. Durch die Monopolisierung des Vertriebs von verwandten Erzeugnissen auf Tabaktrafikanten bestehe ein Eingriff in das Grundrecht.

 2.2.3. Nach der ständigen Judikatur zum verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Freiheit der Erwerbsbetätigung gemäß Art. 6 StGG (s. zB VfSlg. 10.179/1984, 12.921/1991, 15.038/1997, 15.700/1999, 16.120/2001, 16.734/2002 und 17.932/2006) sind gesetzliche, die Erwerbs(ausübungs)freiheit beschränkende Regelungen auf Grund des diesem Grundrecht angefügten Gesetzesvorbehaltes nur dann zulässig, wenn sie durch das öffentliche Interesse geboten, zur Zielerreichung geeignet, adäquat und auch sonst sachlich zu rechtfertigen sind

2.2.4. Eine objektive Beschränkung der Erwerbsausübung durch Hürden, die der Betroffene nicht aus eigener Kraft überwinden kann, könne nur angemessen sein, wenn dafür besonders wichtige öffentliche Interessen sprechen und wenn keine Alternativen bestehen, um den erstrebten Zweck in einer gleich wirksamen, aber die Grundrechte weniger einschränkenden Weise zu erreichen (vgl. zum Erwerbsantritt VfSlg. 11.483/1987). Es steht dem Gesetzgeber bei Regelung der Berufsausübung ein größerer rechtspolitischer Gestaltungsspielraum offen als bei Regelungen, die den Zugang zu einem Beruf (den Erwerbsantritt) beschränken, weil und insoweit durch solche die Ausübung einer Erwerbstätigkeit regelnden Vorschriften der Eingriff in die verfassungsgesetzlich geschützte Rechtssphäre weniger gravierend ist, als durch Vorschriften, die den Zugang zum Beruf überhaupt behindern (s. etwa VfSlg. 13.704/1994 und die dort zitierte Vorjudikatur; weiters VfSlg. 16.024/2000 und 16.734/2002).

2.2.5. Zwar wird durch die angefochtenen Rechtsvorschriften des Tabakmonopolgesetzes 1996 der Handel mit verwandten Erzeugnissen nicht zur Gänze untersagt. Allerdings wird der Vertrieb großer Teile der von den Antragstellern vertriebenen Produkte an die Verbraucher den Tabaktrafikanten vorbehalten. Insoweit liegt ein Eingriff in das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Erwerbsausübungsfreiheit vor.

 2.2.6. Die angefochtenen Bestimmungen beschränken das Recht der Antragsteller, eine bereits ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben, und bewirken, dass die entsprechende Tätigkeit mit Ablauf des Monats September 2015 zur Gänze einzustellen ist.

 2.2.7. Der durch die angefochtenen Regelungen bewirkte Eingriff bildet weder eine Antritts- noch eine Ausübungsbeschränkung. Vielmehr ordnen sie das Ende einer rechtmäßig ausgeübten Tätigkeit an. Ein solcher Eingriff wiegt schwerer als eine Ausübungsbeschränkung, die bloß einzelne Modalitäten der Erwerbsaus- übung regelt und modifiziert, nicht aber die grundsätzliche Zulässigkeit berührt. Die Anordnung der Beendigung einer gewerblichen Tätigkeit kommt in seinen nachteiligen Konsequenzen einer Antrittsbeschränkung jedenfalls gleich und wird sie in manchen Konstellationen übertreffen. Der Gesetzgeber ist daher am selben strengen Maßstab zu messen, wie er für Erwerbsantrittsschranken herangezogen wird.

2.2.8. Der Eingriff verfolgt ausweislich der Gesetzesmaterialien die bereits im Zusammenhang mit dem Gleichheitsgrundsatz erwähnten Ziele des Gesundheitsschutzes, des Jugendschutzes und der Sicherung der Einkünfte der Tabaktrafikanten (RV 360 BlgNR 25. GP, 28). Während die ersten beiden Ziele ohne weiteres im öffentlichen Interesse liegen, liegt das Ziel der bloßen Einkommenssicherung einer bestimmten Gruppe von Erwerbstätigen für sich genommen nicht im öffentlichen Interesse. Wohl aber bildet das hinter der Privilegierung stehende Motiv der Absicherung von Personen, die entweder am Arbeitsmarkt benachteiligt sind oder aber in der Vergangenheit entweder selbst oder in Bezug auf einen nahen Angehörigen schwere Nachteile im Krieg erlitten haben, ein im öffentlichen Interesse gelegenes Ziel

 2.2.9. Die angefochtenen gesetzlichen Regelungen sind aus den im Rahmen der Prüfung der Vereinbarkeit mit dem Gleichheitsgrundsatz dargelegten Gründen zur Erreichung der gesundheits- und jugendpolitischen Ziele wenigstens teilweise geeignet. Zur Erreichung des Zieles der Sicherung der Einkünfte von Tabaktrafikanten sind die Regelungen isoliert gesehen zwar geeignet. Dieses Ziel ist aber nur insoweit im öffentlichen Interesse gelegen, als das dahinter stehende Ziel der Sicherung der Existenz von Personen mit Behinderung erreicht werden kann. Wie ein Blick auf die gesetzlichen Regelungen zeigt, muss bei Bestellung von Famlienangehörigen nach Ende der Tätigkeit eines Trafikanten das Kriterium der Behinderung nicht erfüllt sein. Tatsächlich liegt der Anteil der Betreiber von Tabakfachgeschäften mit Behinderung – wie die Bundesregierung selbst einräumt – nur bei rund der Hälfte. Angesichts dessen kann in der Erweiterung des den Trafiken vorbehaltenen Sortiments keine Maßnahme erblickt werden, die zur Erreichung des sozialpolitisch gewichtigen Zieles geeignet ist.

2.2.10. Für die Prüfung der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs sind einander Schwere des Eingriffs und Gewicht der rechtfertigenden Gründe gegenüberzustellen. Die angestrebten Ziele des Gesundheits- und Jugendschutzes wiegen gewiss schwer. Allerdings ist zu beachten, dass der Verkauf von Tabakwaren heute in Tabaktrafiken, über Automaten (siehe § 36 Abs. 8, § 40 Abs. 1 TabMG 1996) und in jenen Räumlichkeiten, die § 40 Abs. 1 TabMG 1996 entsprechen (zB Gaststätten, Tankstellen [Erlass des Bundesministeriums für Finanzen TabMG GZ. 9000/7-III/11/98 v. 27.7.1998]) erfolgt. Es ist nicht erkennbar, inwieweit der Verkauf von verwandten Erzeugnissen durch Trafikanten eine höhere Gewähr für den Gesundheits- und Jugendschutz bietet als der Verkauf durch Fachhändler. Letztere unterliegen einer gewerbebehördlichen Aufsicht. Im Falle, dass der Gesetzgeber befindet, dass die Instrumente der Aufsicht über Fachhändler nicht hinreichend wären, läge ein gelinderes Mittel in der Verschärfung der Aufsicht über die Fachhändler. Die Beschränkung des Verkaufs von E-Zigaretten bildet für Unternehmer, welche die Tätigkeit bereits ausüben (gegebenenfalls unter Verlust von Investitionen), einen gravierenderen Eingriff als für Personen, die die Tätigkeit erst in der Zukunft ausüben wollen. In beiden Fällen vermögen die verfolgten Ziele die Schwere des Eingriffs nicht zu rechtfertigen. Sie erweisen sich damit als unverhältnismäßige Beschränkung des Grundrechts.

 2.2.11. Die angefochtenen Bestimmungen verstoßen daher auch gegen das Recht auf Freiheit der Erwerbsbetätigung.

 2.3. Bei diesem Ergebnis erübrigt es sich, auf das Antragsvorbringen zu Art. 1 1. ZPEMRK, zu Art. 17 Grundrechte-Charta – die Anwendbarkeit der GrundrechteCharta vorausgesetzt – sowie zu Art. 18 B-VG einzugehen.

 2.4. Im Verfahren nach Art. 140 B-VG ist die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nicht vorgesehen. Auch eine analoge Anwendung des § 85 VfGG kommt nicht in Betracht (vgl. VfSlg. 16.127/2001, 17.520/2005, 19.322/2011).

 2.5. Die Antragsteller stellen auch einen "Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz im Sinne des § 20a VfGG". § 20a VfGG beinhaltet – jedenfalls seinem Wortlaut nach – allerdings kein Antragsrecht. Ein entsprechender einstweiliger Rechtsschutz wäre vielmehr – bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen – vom Verfassungsgerichtshof von Amts wegen zu verfügen.[...]": Quelle: Verfassungsgerichtshof Österreich (VfGH)

Sonntag, 2. August 2015

COPD-Lungenemphysem Wie die Lunge ihre Wunden heilt


Unsere Lunge ist permanent widrigen Umwelteinflüssen ausgesetzt, die ihre Zellen schädigen oder gar zerstören können. In einem spezifischen Regenerationsprozess müssen die zerstörten Zellen so schnell wie möglich ersetzt werden. Gemeinsam mit ihren Kollegen vom Helmholtz Zentrum München konnten Wissenschaftler am Max-Planck-Institut (MPI) für Biochemie nun erstmals detaillierte Einblicke in die dynamischen Veränderungen der Gewebszusammensetzung während dieses Prozesses gewinnen.

Die Ergebnisse wurden jetzt im Fachjournal EMBO Molecular Systems Biology veröffentlicht. Lungenerkrankungen sind derzeit nach Angaben der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) die dritthäufigste Todesursache der Welt: toxische Partikel, Infektionen und chronische Entzündungsreaktionen bedrohen unsere Atemwege.

Ein entscheidender Vorgang ist in diesem Zusammenhang die Heilung des Lungengewebes nach erfolgter Schädigung. Da kausale Therapien zurzeit rar sind, ist es wichtig zu verstehen, wie diese Entzündungs- und Heilungsprozesse in der Lunge ablaufen. Einem interdisziplinären Wissenschaftlerteam um Matthias Mann, Direktor am MPI für Biochemie, und Oliver Eickelberg, Chairman am Comprehensive Pneumology Center (CPC) des Helmholtz Zentrums München und des Klinikums der Universität München, ist es nun erstmals mit Hilfe neuer Methoden der Massenspektrometrie gelungen, diese dynamischen Veränderungen in der Zusammensetzung des Lungengewebes in den unterschiedlichen Phasen der Gewebsregeneration genau zu ermitteln und darzustellen.

Mehr als 8.000 Proteine untersucht 

Um sich nach einer Verletzung zu regenerieren, ersetzt die Lunge die geschädigten Zellen in ihrer Oberfläche durch Stammzellen. Die molekularen Mechanismen dieses Vorgangs sind bisher nur wenig untersucht und verstanden. Kommt es zu einer solchen Verletzung, müssen die für die Reparatur nötigen Stammzellen durch eine komplexe Mischung aus Botenstoffen und Proteinen der Extrazellulären Matrix (EZM) aktiviert werden. Nur durch dieses komplexe Zusammenspiel kann der Ursprungszustand der Lunge wiederhergestellt werden. Erstmals wurde nun mittels Massenspektrometrie die genaue Menge von über 8.000 Proteinen des Lungenproteoms im gesamten Zeitverlauf dieses mehrstufigen Reparaturprozesses ermittelt und  ausgewertet.

Insbesondere die jetzt gewonnene Information zur genauen Zusammensetzung und Veränderung der EZM und deren dynamischer Interaktion mit verschiedenen Botenstoffen, erlaubt es uns neue Hypothesen zur Aktivierung von Stammzellen in der Lunge zu entwickeln“, erklärt Herbert Schiller, Erstautor der Studie. Die Forschungsergebnisse sind eine wichtige Basis für weitere translationale Forschungsansätze zur Entstehung der Lungenfibrose* und chronischer Lungenerkrankungen im Allgemeinen, so die Wissenschaftler. 
 
„Diese neuartige Methode der Massenspektrometrie erlaubt es uns, Unterschiede in der Art und Menge von Eiweißstoffen bei Patienten und Gesunden zu analysieren und so völlig neue Therapieansätze für chronische Lungenkrankheiten zu entwickeln“, blickt Eickelberg voraus. Hintergrund * Die Lungenfibrose ist eine chronische Lungenerkrankung. Der normale Verlauf der Lungenregeneration ist gestört, was zu einer starken Ansammlung von Eiweißen in der EZM führt. Die Folge ist eine Versteifung der Lungen und eine erschwerte Atmung.

Originalpublikation: H.B. Schiller, I.E. Fernandez, G. Burgstaller, C. Schaab, R.A. Scheltema, T. Schwarzmayr, T.M. Strom, O. Eickelberg and M. Mann: Time- and compartment-resolved proteome profiling of the extracellular niche in lung injury and repair. EMBO Molecular Systems Biology, July 14, 2015 DOI: 10.15252/msb.2015612



 Quelle: Max-Plank-institut für Biochemie

Samstag, 1. August 2015

"Der Marsch" wenn Filme Realität werden



Fast schon prophetisch zeigt uns der Film "Der Marsch" von Regisseur David Wheatley, vor 25 Jahren die Probleme auf, die auf uns zukommen werden, bzw die wir mittlerweile zum Teil ja haben.


Die 1990 im WDR Fernsehen ausgestrahlte BBC Produktion zeigte schon damals eine mögliche Zukunft, die nun Realität zu werden droht.
Dieser Film hielt uns einst den Spiegel vor Augen, doch wir machten Party, die Wirtschaft scheffelte Milliarden und die Politik machte munter weiter und feierte  nach Beendigung des kalten Krieges sich selbst und war alles gut.

Der Film der Marsch ist ein brillant produziertes sozialkritisches Dokument von bestechender Weitsicht. 

"...Hauptpersonen sind die Irin Clare Fitzgerald, Kommissarin für Entwicklung bei der Europäischen Gemeinschaft, und der Nordafrikaner Isa el Mahdi, der einen Marsch aus nordafrikanischen Flüchtlingscamps nach Europa organisiert. Seine Hoffnung bei der Organisation dieses Marsches: „Wir glauben: wenn ihr uns vor euch seht, werdet ihr uns nicht sterben lassen. Deswegen kommen wir nach Europa. Wenn ihr uns nicht helft, dann können wir nichts mehr tun, wir werden sterben, und ihr werdet zusehen, wie wir sterben und möge Gott uns allen gnädig sein.“
Die Kommissarin setzt sich intensiv für eine Verhandlungslösung ein, doch scheitert sie bei den verschiedenen europäischen Gremien ebenso wie an der kompromißlosen Haltung von el Mahdi.
Am Ende des Films setzen die Teilnehmer des Marsches mit vielen kleinen Booten nach Europa über.[,,,] [1]"

Als ich den Film 1990 zum ersten mal gesehen hatte, hielt ich ihn für stark überzogen und unrealistisch. Ich ging davon aus, dass sich die Probleme alle werden lösen lassen.
Die Welt war ja nach dem der eiserne Vorhang gefallen war,  vermeintlich zu einer besseren geworden  und somit fanden ja auch die "Stellvertreterkriege" die für so viel Elend Schuld waren, nun ein Ende. Schön naiv was?
Aber was solls, es war Partyzeit und die Welt in Aufbruchstimmung und dann kommen da so ein paar Miesmacher daher und wollen die Stimmung verderben. 

Tja, der Film ist sowas von eingeschlagen damals, das er bis auf YT nicht mehr zu finden ist, schade das.
Wenn man sich erst an die bescheidene Qualität gewöhnt hat, merkt man wie nah dieser Film mittlerweile an der Realität dran ist und er zieht einen bis zum Schluss in seinen Bann [2]. DS

Absolut sehenswert!


[1]: https://de.wikipedia.org/wiki/Der_Marsch_%28Film%29

[2]: https://youtu.be/IFeu8jEQ2TA

Freitag, 31. Juli 2015

Was erlaube Generalbundesanwalt Range, Kopf leer wie Flasche?

 Secr.1
 Foto: @Daniel Solwand 


Von Daniel Schmahl:

Es wirkt wie eine Politsatire mit dem dümmlichen Titel
"Staatsanwalt ermittelt wegen des Verdachtes des Landesverrats gegen Netzpolitik.org."


§ 94
Landesverrat

(1) Wer ein Staatsgeheimnis

1. einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder

2. sonst an einen Unbefugten gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen,
und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. eine verantwortliche Stellung mißbraucht, die ihn zur Wahrung von Staatsgeheimnissen besonders verpflichtet, oder

2. durch die Tat die Gefahr eines besonders schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt. [1]

Die Frage ob hier von einem oder mehreren Informanten tatsächlich Staatsgeheimnisse verraten wurden die dann durch deren Veröffentlichung durch Netzpolitik.org,  der Bundesrepublik ein schwerer Schaden zugeführt wurde, darf stark angezweifelt werden, da es sich hierbei um  die Kategorie drei, der Geheimhaltungsstufe handelt [2]:

 § 3 Geheimhaltungsgrade

VS sind je nach dem Schutz, dessen sie bedürfen, gemäß § 4 Abs. 2 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes in
folgende Geheimhaltungsgrade einzustufen:
 1. STRENG GEHEIM, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte den Bestand oder lebenswichtige
Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden kann,
2. GEHEIM, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
oder eines ihrer Länder gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen kann,
3. VS-VERTRAULICH, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich sein kann,
4. VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen
der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann. [3]


 Es hat für mich den Anschein, das hier ein Stück Demokratie weiter abgebaut werden soll indem man versucht, unbequeme Blogger und Journalisten mit der Keule Landesverrat, weiter abzuschrecken um sie somit Mondtod zu machen.
Hier sind eindeutig mehrere Hände im Spiel gewesen und nicht nur die von Kläger Hans-Georg Maaßen und Staatsanwalt Range, denn in solch einem Fall dürfte sicherlich auch Das Bundesministerium des Inneren mit Herrn Dr. Thomas de Maizière ein Wörtchen mitgeredet haben.

Dieser ungeheuerliche Vorgang hat dermaßen hohe Wellen in Politik und Presse geschlagen, dass Range seinerseits zurück gerudert ist und den Fall nun ruhen lassen will [4].

Auch wenn es denn nicht zur Anklage kommen mag, so ist dieser Vorgang ungeheuerlich und man wird den Eindruck nicht los, dass hier kräftig am Abbau der Demokratie gearbeitet wird.

Die Offenlegung der Pläne zur totalen Überwachung sozialer Netzwerke durch Geheimdienste wie dem Verfassungsschutz durch die Onlineplattform "Netzpolitik.org" [5], ist der beste Beweis dafür, dass die Stellschrauben für eine Totale Überwachung der Bürger in vollem Gange ist und wir höllisch aufpassen müssen, dass unsere Demokratie vollends vor die Hunde geht.
Was hat Range sich nur dabei gedacht (man kann es ja mal versuchen), oder ist er wohl möglich nur eine Marionette in diesem Spiel? DS




[1]: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__94.html
[2]: http://www.zeit.de/digital/2015-07/pressefreiheit-ralf-stegner-netzpolitik
[3]: https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Sicherheitsberatung/VSA_pdf.pdf?__blob=publicationFile
[4]: http://www.wdr3.de/zeitgeschehen/netzpolitik-org-landesverraeter-zwischenruf-100.html
[5]: https://netzpolitik.org/2015/geheimer-geldregen-verfassungsschutz-arbeitet-an-massendatenauswertung-von-internetinhalten/





Montag, 27. Juli 2015

Meister Orwell ick hör dir trapsen


 Fadenkreuz Presse

 Pfoto: @ Solwand


Autor: Daniel Schmahl

Tabakproduktrichtlinie  Artikel 20 Elektronische Zigaretten Absatz 5

Ist die Schließung des bisherigen Bloganbieters Populis für die Libelle Blog.de, Glück oder Unglück für die Libelle?

So genau kann ich das nicht beurteilen, denn die meisten Beiträge im Alten Blog beziehen sich eindeutig auf das Dampfen und letztendlich hätte ich jeden Artikel über die Dampfe und über das Dampfen, noch einmal sichten müssen um sicher zu stellen, dass nach Inkrafttreten der Tabakproduktrichtlinie kein Artikel direkt oder indirekt das Dampfen fördert.

Besagt doch der Artikel 20/5 explizit das:

 "... a) kommerzielle Kommunikation in Diensten der Informationsgesellschaft in der Presse und anderen gedruckten Veröffentlichungen mit dem Ziel oder der direkten oder indirekten Wirkung, den Verkauf von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern zu fördern, verboten ist; dies gilt mit Ausnahme von Veröffentlichungen, die ausschließlich für im Bereich des Handels mit elektronischen Zigaretten oder Nachfüllbehältern tätige Personen bestimmt sind, und von Veröffentlichungen, die in Drittländern gedruckt und herausgegeben werden, sofern diese Veröffentlichungen nicht hauptsächlich für den Markt der Union bestimmt sind;
 

b) kommerzielle Kommunikation im Hörfunk mit dem Ziel oder der direkten oder indirekten Wirkung, den Verkauf von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern zu fördern, verboten ist;DE 29.4.2014 Amtsblatt der Europäischen Union L 127/27
 

c)jede Art von öffentlichem oder privatem Beitrag zu Hörfunkprogrammen mit dem Ziel oder der direkten oder indirekten Wirkung, den Verkauf von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern zu fördern, verboten ist;
 

d) jede Art von öffentlichem oder privatem Beitrag zu einer Veranstaltung oder Aktivität oder jede Art von Unterstützung von Einzelpersonen mit dem Ziel oder der direkten oder indirekten Wirkung, den Verkauf von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern zu fördern, verboten ist, wenn an diesen Veranstaltungen oder Aktivitäten mehrere Mitgliedstaaten beteiligt sind oder wenn sie in mehreren Mitgliedstaaten stattfinden oder eine sonstige grenzüberschreitende Wirkung haben;
 

e) audiovisuelle kommerzielle Kommunikation, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ( 1 ) fällt, für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter verboten ist [...]" 

Abschnitt a-c) betrifft mich nicht, da ich nicht kommerziell unterwegs bin und auch kein Hörfunk oder dergleichen betreibe.
Aber dann wird es höchst interessant, denn die Formulierung in d) ist was ganz besonderes und für jeden Juristen ein Leckerbissen, denn da steht ganz eindeutig mehrdeutig das:

 "...oder privatem Beitrag zu einer Veranstaltung oder Aktivität oder jede Art von Unterstützung von Einzelpersonen mit dem Ziel oder der direkten oder indirekten Wirkung, den Verkauf von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern zu fördern, verboten ist, wenn an diesen Veranstaltungen oder Aktivitäten mehrere Mitgliedstaaten beteiligt sind oder wenn sie in mehreren Mitgliedstaaten stattfinden oder eine sonstige grenzüberschreitende Wirkung haben;[...]"

 Und da fällt jede Art von Kommunikation auch rein (Fernsehen, Zeitungen oder Blogs).
Auch die Formulierung  "der direkten oder indirekten Wirkung, den Verkauf von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern zu fördern,"
Ist so eine, na sagen wir mal vornehm, eine schwammige Formulierung.

Letztendlich ist nach meinem Rechtsverständnis somit jede Art der positiven Berichterstattung über die Dampfe oder das Dampfen, indirekt als Verkaufsfördernd für den Handel zu sehen, denn hier muss man tatsächlich auf die Wortwahl "Wirkung" achten!

Die "Wirkung" braucht dabei nicht am Ziel gebunden sein, also nicht mit der Absicht oder mit dem Ziel einer Verbreitung des Dampfens verknüpft zu sein, denn es heißt hier ganz klar und deutlich

"...mit dem Ziel oder der direkten oder indirekten Wirkung,"

 Militärisch gesehen entspricht dies faktisch einem Angriff auf die Infrastruktur (Bahngleise, Straßen, Versorgung usw.) des Gegners, indem man das Ziel nicht direkt angreifen kann weil vielleicht das Ziel zu weit weg liegt.
In unserem Fall wahrscheinlich, weil ein Verbot der Dampfe Juristisch von vornherein völlig aussichtslos ist und war.

Logisch gesehen versucht man den Nachschub an Dampfern und das Abdriften der Raucher vom Tabak weg, dahingehend zu verhindern,indem man ihnen die Kommunikation über das Dampfen in allen Medien faktisch untersagt, denn Jede Aktivität, schließt halt JEDE Aktivität der Berichterstattung mit ein.
So gesehen sehe ich in diesem Gesetzestext des Artikel 20 die deutliche Handschrift von Big Pharma und ihre Verbündeten.

Wie soll man da in Zukunft als Blogger oder sogar als Journalist positive Informationen über das Dampfen in der breiten Öffentlichkeit kommunizieren, wie erst kürzlich wieder geschehen mit dem wunderschönen Titel:

" Neue Studie: E-Zigarettendampf hat gleiche Wirkung auf Lungengewebe wie Luft"
Google ist sehr darum bemüht, Seiten mit unterschiedlichen Informationen zu indizieren und anzuzeigen. Durch das 1:1-Kopieren von Content schaden Sie Ihrer und unserer Webseite, denn identischer Content auf verschiedenen Domains erzeugt sogenannten Duplicate Content, der das Ranking negativ beeinflussen kann.

Den vollständigen Text finden Sie daher im Onlineshop http://www.mr-smoke.de/
Copyright 2015 | Neoclicks GmbH & Co. KG | Alle Rechte vorbehalten
Google ist sehr darum bemüht, Seiten mit unterschiedlichen Informationen zu indizieren und anzuzeigen. Durch das 1:1-Kopieren von Content schaden Sie Ihrer und unserer Webseite, denn identischer Content auf verschiedenen Domains erzeugt sogenannten Duplicate Content, der das Ranking negativ beeinflussen kann.

Den vollständigen Text finden Sie daher im Onlineshop http://www.mr-smoke.de/
Copyright 2015 | Neoclicks GmbH & Co. KG | Alle Rechte vorbehalten
Gut, die deutsche Presse hält bei positiven Veröffentlichungen eh die Fresse, reißen aber das Maul weit auf, wenn fragwürdige Rosinenpicker von überhitzten Geräten, zwangsläufig etwas im Dampf gefunden haben, dabei ist es völlig unerheblich, ob das was dann gefunden wurde immer noch weit unter den Werten liegt, was man in einer Tabakzigarette gefunden hat.
So gesehen hat der vorauseilende Gehorsam der meisten Medien, seinen Tribut an die Industrie und all seiner Vasallen schon mehr als genüge getan.

Vielleicht seh ich die Zukunft zu düster oder diesen Bereich der Richtlinie auch nur völlig falsch und male nur den Teufel an die Wand, aber ich kann mir nicht helfen, leider sehe ich das so. DS




Quellen:

http://ec.europa.eu/health/tobacco/products/index_de.htm

 http://www.mr-smoke.de/magazin/e-zigaretten-studie-2015-dampf-unbedenklich/




Prof. Dr. Dieter Köhler: Schädlichkeitder E-Zigarette vs Tabak um den Faktor 10 000 geringer

11900683404_8604cc1874_b





Auch in Deutschland macht sich unter Medizinern so langsam die Erkenntnis breit, dass von der E-Zigarette mit Liquidverneblung eine kaum bis gar keine schwerwiegende gesundheitliche Gefahr ausgeht.
Auf der Internetseite "Leichter Atmen bei COPD", wird  Prof. Dr. Dieter Köhler mit folgenden Satz zitiert: <blockquote>"„Man spricht von toxischen Substanzen bei der Inhalation, die natürlich auch vorkommen. Im Vergleich zum Inhalationsrauchen dürfte der Faktor aber um 10.000 niedriger liegen.“</blockquote> So Prof. Köhler
und etwas weiter ist zu lesen: <blockquote>"... Er sieht die elektronische Zigarette daher als „potenziell gut geeignet zu Rauchentwöhnung [...] (1)"</blockquote>.

In einem Interview mit Prof. Dr. Köhler auf "Kompakt Pneumologie" ist zu lesen: <blockquote>"...Köhler: Die rauchbedingten Erkrankungen wie COPD, Lungenkrebs und Gefäßerkrankungen entstehen eindeutig durch den Inhalationsrauch. Hier sind vermutlich hunderte der über 6000 nachgewiesenen Substanzen für verantwortlich. Sie stammen alle aus der Pflanzenverbrennung. Nikotin selber ist zwar verantwortlich für die Sucht, schädigt jedoch nicht langfristig die Organe. Das haben Tierver­suche gezeigt, die zur Zulassung für die Ersatztherapie (Kaugummi, Pflaster usw.) erforderlich waren. Das Besondere an dem Inhalationsrauch aus der Zigarette ist die pulsatile Applikation von Nikotin über die vergleichsweise rasche Absorption durch die Alveolarmembran. Erst dadurch ist es zur extremen Verbreitung des Inhalationsrauchens gekommen.
Die E-Zigratte imitiert dieses Resorpitonverhalten in etwa, weswegen sie gegenüber den anderen Ersatzverfahren häufig bevorzugt wird. Pflaster oder Kaugummi erzeugen zwar den gleichen mittleren Blutspiegel an Nikotin, jedoch ohne den „Kick“ zu haben, weil eben das Anfluten fehlt.
Natürlich entstehen bei der Verdampfung von Nikotin mit der Trägerlösung auch neue Substanzen. Deren Toxizität ist aber allein durch die fehlenden Feststoffe wie beim Tabak um mehrere Größenordnungen geringer. Insofern sollte man in der politischen  die Verhältnismäßigkeit zur Zigarette nicht vergessen.[...] (2)"</blockquote>

Auf der 10. deutschen Tabakkonferenz in Heidelberg, äußerte sich Dr. Tobias Rüther aus München, nach der Präsentation einer Masterarbeit von Franziska Wissen, M.Sc., Maastricht, in etwa so: <blockquote>"„ich kann nicht ein Produkt empfehlen, dass vielleicht nicht zu Hundert Prozent unbedenklich ist, aber ich kann jedem Raucher der sechzig Zigaretten pro Tag raucht und nicht aufhören kann empfehlen, sich einmal mit der E-Zigarette auseinander zu setzen.“ [...] (3)"</blockquote>
Was für Kettenraucher gilt, das gilt meines Erachtens auch gerade für jeden Raucher, der ans aufhören denkt und insbesondere für Menschen mit einer COPD die nicht mit dem Rauchen aufhören können. DS


1: http://www.leichter-atmen.de/copd-news/e-zigarette-besser-als-ihr-ruf

2: http://www.biermann-medizin.de/fachbereiche/pneumologie/vermischtes/e-zigarette-nun

3: http://solwand.blog.de/2012/12/07/10-deutsche-konferenz-tabakkontrolle-ausser-spesen-nix-15290165/page/3/ 

Samstag, 25. Juli 2015

Upgrade Umzug "Die Libelle Infoblog"




Upgrade: 26.072015
Habe jetzt doch so glaube ich meine Blogheimat gefunden.
Naja, das "alte neue" Blog bei Blogger war mir doch zu unübersichtlich, schwer zu steuern und und und.

Werde nun die Libelle und auch das COPD Blog auf Google-Blog übernehmen, da die Steuerung mehr dem gewohntem entspricht und ich nicht Gefahr laufe, das wieder so ein verstrahlter Bloganbieter plötzlich seine Pforten dicht macht und alles für den Allerwertesten war. Zudem ist ja Google unser aller "Freund"^^ und wenn man gefunden werden möchte wie bisher, wohl auch nicht die schlechteste Wahl.

Alles in allem ist Google.Blog sehr stark und breit aufgestellt und Marktführer in Sachen Suchmaschine und eine stabile Sache.
Werde nun mein Blog bei Blogger.de dicht machen und hier bleiben.

Den "Umzugstext unten, werde ich selbstverständlich beibehalten.
Also auf gehts und nicht vergessen, besucht bei Zeiten meine Homepage, da sie wie schon geschrieben gut und übersichtlich strukturiert ist und sich zu einem wertvollen Werkzeug für weiterführende Informationen mausern wird.

Dort finden sich Aktuelle News, die jetzt nicht unbedingt auf meine Blogs erscheinen werden und auch nicht immer was mit Dampfen zu tun haben werden und  schon wegen der Arbeit und dem Mehraufwand wegen, denn hier auf der Libelle sollen zum größten Teil nur selbst geschriebene Artikel verfasst werden.

Also Auf ein neues, ich freu mich schon drauf, zumal das Layout dem alten Blog doch fast wie aus dem Gesicht geschnitten ist, wenn ich damit fertig bin.

Gruß und Vape on
Daniel



              ------------------------------------------------------------------------------------



Alles neu macht der Juli, oder besser gesagt, zu "alles neu macht der..." zwingt einem das Blog.de. von Populis.

Wie bereits bekannt sein dürfte, schließt zum 15.12.2015 Blog.de. von Populis seine Pforten für die Blogger.

Dieser Umzug hier ist also nicht nur für mich, sondern auch für all die anderen Blogger auf Blog.de ein schwerer Schlag in die Magengrube und natürlich auch für all die Leser des "Libelle-Infoblog".

Eine Menge Arbeit wird in den nächsten Wochen noch auf mich zukommen und ich hoffe das die treuen Leser der Libelle, mir nun auch hier die Treue halten werden.

Dieser Monat mit bislang weit mehr als 10. 000 Lesern, ist eine der Erfolgreichsten Monate in der "Geschichte" der Libelle und setzt die bislang positive Entwicklung, stringent fort.

Wenn ab dem 15 Dezember 2015 der Populis Server freigeräumt oder komplett abgeschaltet wird, dann brechen bittere Zeiten an und es geht wieder von vorne los.

Bis dahin werde ich versuchen die wichtigsten und informativsten Artikel für die Dampfergemeinde auch hier bei "Blogger.de" on zu stellen und solange der Server dort bei Populis noch arbeitet, von dort nach hier hin zu Verlinken.

Nicht alles was ich geschrieben habe ist auch lesenswert, vieles ist schon überholt und manches vielleicht sogar verzichtbar. Dennoch befinden sich dort aktuelle, wichtige und auch sehr lesenswerte Artikel, die regelmäßig von Dampfern und Interessierte angesteuert werden und auch weiterhin bei Dampfern, auf großes Interesse stoßen.

Die Libelle beschäftigt sich kurz nachdem ich zum Dampfer wurde (das war im November 2011) mit dem Thema E-Zigarette, die wir Dampfer mittlerweile als Dampfe, bzw. als eDampfe bezeichnen.
Somit gehört die Libelle im deutschsprachigen Raum, mit zu den wenigen und ältesten Blogs in der Dampferszene, die sich rein um die politische und gesundheitliche Thematik rund um das Dampfen beschäftigen.

Bei einer Besucherzahl seit Dez. 2011 bis heute, von rund 172.000 Besuchen mit über 470.000 Seitenzugriffen, kann ich nicht ohne einem gewissen Stolz von einem erfolgreichen Blog sprechen, dass sich nicht nur in der Dampferszene einen Namen gemacht hat.

Dies ist auch der Grund dafür, dass ich weitermachen werde. Das bin ich der treuen Leserschaft des "Libelle-Infoblog" einfach schuldig und dies bin ich auch dem Dampfen schuldig, weil das Dampfen mir in gewisser Weise und ohne Übertreibung, mein Leben gerettet hat.

Diese beiden Aspekte sind für mich Motivation und Inspiration gleichermaßen, die Schließung von Blog.de zum Anlass zu nehmen, mit dieser Neuauflage von "Die Libelle Infoblog", etwas ganz neues zu starten. Ich dachte dabei an ein kombiniertes Informationssystem, dass dieses neue Blog hier mit meine alten Homepage und einem News System vernetzt. In diesem auf der HP integriertem "News-System", werden alle Artikel der Libelle, Fremdartikel über das Dampfen und auch einige Artikel über das Weltgeschehen erscheinen und direkt oder indirekt verlinkt, für Abwechslung ist also gesorgt sein.
Wichtig anzumerken ist noch, das nicht alle Dort gelisteten Themen auf meinem Blog zu finden sein werden, sondern nur im "News-System" ihren Niederschlag finden werden.

Zu diesem Zweck habe ich meine alte und bislang weitestgehend ungenutzte HP, einem Lifting und einer Reorganisation unterzogen, so dass es für Dampfer attraktiver wird, sich über meine HP über die neusten Entwicklungen im Bereich Dampfen und dem allgemeinem Weltgeschehen zu informieren.
Das Aussehen der HP habe ich absichtlich so gestaltet, das es leicht der Optik des alten Libelle Blogs ähnelt und die Leser sich schnell darauf zurechtfinden werden.



Die Katzenaugen von unserem geliebten Chester fehlen?
Da diese Augen für die Libelle so etwas wie ein Markenzeichen geworden sind, werde ich versuchen, diese irgendwie, entweder hir im Blog, oder auf der HP zu implementieren ;). man hat sich ja schon so daran gewöhnt.^^

Diese Kombi ermöglicht es mir ganz neue Wege zu gehen und mögliche eventuell zu erwartende gesetzliche Beschränkungen in der Berichterstattung über die Dampfe und das Dampfen, ohne große Probleme Rechnung zu tragen und einen Log-in Zugang zu allen oder nur einigen relevanten Themen der HP zu implementieren.
Somit würde es sogar möglich sein, eine komplett eigene "Dampferwelt" binnen kürzester Zeit aufzubauen, mit allem was dazu gehört.

Auch mein neustes Projekt die Infogruppe für Dampfer und Nicht-Dampfer mit den "Themen COPD und Asthma" wird weiter geführt. Ob nun mit einem eigenen Blog wie bislang oder restlos in der Libelle integriert, darüber muss ich mir noch Gedanken machen.

Etliche Artikel befinden sich aufgrund der regen Nachfrage an Informationen über das Dampfen, sehr weit oben in den Listen der Suchmaschinen und es ist eine Tragödie das diese Artikel ab Mitte Dezember 2015 auf Blog.de nicht mehr abrufbar sein werden.
Zwar werde ich alle Artikel die ich bisher auf Blog.de veröffentlicht habe auf meinen Rechner Archivieren, aber wie sie weiterhin ohne Probleme gefunden werden können, darüber muss ich mir noch Gedanken machen. Die wichtigsten und am häufigsten aufgerufenen Artikel, werde ich noch einmal hier zum Besten geben.

Um auch in Zukunft das "Solwand-Info-System" mit der Libelle-Infoblog als Zugpferd interessant zu halten, bin ich auf die Tatkräftige Unterstützung der treuen dampfenden Leserschaft der Libelle angewiesen, die so hoffe ich, regelmäßig meine HP besucht und auch die dortigen kostenfreien und interessanten Angebote und auch die HP mit der integrierten "neuen Libelle-Infoblog" nutzen wird.

Auch das Like auf FB wird ein wichtiger Bestandteil für die HP sein, also immer schön liken ;).

Obwohl ich jetzt in einer Mammutaufgabe die Homepage "Dampfer gerecht" aufpoliert habe und sie mittlerweile auch gut nutzbar ist, werden noch einige Verbesserungen implementiert. Dazu wird auch ein eigener Themenbereich COPD und Asthma, eingerichtet werden.

Also liebe Dampfer, besucht bitte in regelmäßigen Abständen nicht nur das Blog hier, sondern auch meine HP, da werden aktuelle Informationen rund um das Dampfen und auch zur COPD und Asthma zur Verfügung gestellt werden, somit sich ein Besuch dort immer lohnt. Hier der Link zur HP http://die-hfu.de/

Ich mich schon auf euer euer Feedback, entweder hier auf das neue Blog, auf FB, Google+, oder auf meiner HP oder :)

OK, dann bis demnächst auf dieser Welle

Glückauf und Vape on
Daniel